Projektinformation
Die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG baut drei Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst. Das Projekt wurde von den Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern mit Unterstützung der Landkreise Ebersberg und München geplant. Die drei Gemeinden sind die Gesellschafter der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG. Federführend mit der Planung beauftragt wurde die Ingenieurbüro Sing GmbH aus Landsberg am Lech. Fachkundige Unterstützung im Planungsprozess sowie bei der Information der Öffentlichkeit zum geplanten Projekt leistete darüber hinaus auch die Energieagentur der beiden Landkreise Ebersberg und München.

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegt ca. 17 km südöstlich von München. Der kreisrunde Gürtel des Höhenkirchner Forstes umschließt die Gemeinde fast vollständig. Der Höhenkirchner Forst wird durchzogen von der Grenze der beiden Landkreise Ebersberg und München. Die Gemeinde Oberpframmern und Egmating grenzen östlich des Forstes an.
 
Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn verfügt über per Flächennutzungsplanung ausgewiesene Wind-Konzentrationsflächen, die insbesondere an die Gemeindegrenzen zu Egmating und Oberpframmern (beide Landkreis Ebersberg) heranreichen.
 
Die Planungen für das Projekt starteten 2019, die Genehmigung wurde im Oktober 2023 erteilt.
 


Der Windpark der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG wird aus drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Nennleistung von jeweils 5,56 MW bestehen.
 
Eine Bürgerbeteiligung ist geplant. Das Besondere an dieser Gesellschaft ist, dass Sie sich als Kommanditisten direkt an den Windrädern beteiligen können. Dadurch sind Sie nicht nur reine Geldgeber, sondern werden zu Miteigentümern an den Windrädern, werden uneingeschränkt an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt und erhalten darüber hinaus umfangreiche Stimmrechte, beispielsweise in den jährlichen Gesellschafterversammlungen. Die Wertschöpfung bleibt somit in den Gemeinden und in der Region.
 
Aktuell liegt der Beteiligungs-Prospekt im Entwurf bei der BaFin. Die Abkürzung BaFin steht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Da eine Beteiligung an Windenergieanlagen eine Vermögensanlage ist, sind die Betreiber dazu verpflichtet, über die Art sowie die Vorteile und Risiken der Vermögensanlage in einem durch die Bundesanstalt geprüften Prospekt zu informieren. 

In Kürze finden Sie hier alle Informationen zur Bürgerbeteiligung.