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Spatenstich für den Bürgerwindpark Höhenkirchner Forst
Mai 2024
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Baumfällarbeiten abgeschlossen
Februar 2024
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Erfolgreiche Teilnahme an EEG Ausschreibung
Dezember 2023
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Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG gegründet
Dezember 2023
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Drei Windenergieanlagen genehmigt
Oktober 2023
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Genehmigung eingereicht
März 2023
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Visualisierungen
Machen Sie sich ein Bild der möglichen Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst
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Windmessung und Untersuchungen zum Artenschutz abgeschlossen
Januar 2021
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Höhenkirchner Forst gestartet
April 2020
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Höhenkirchner Forst in Auftrag gegeben
Februar 2020
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Planungen für Windstandorte bleiben in kommunaler Hand
Dezember 2019
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Gründung der ARGE Höhenkirchner Forst
November 2019
Spatenstich für den Bürgerwindpark Höhenkirchner Forst
„Hier wird Geschichte geschrieben", sagt Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger. Und tatsächlich: Der Spatenstich für den Windpark im Höhenkirchner Forst am Montagvormittag (13. Mai) ist energiepolitisch ein historisches Ereignis, denn er ist der erste dieser Art im Landkreis München. Geht nun alles gut, dann werden sich bereits im Sommer 2025 die drei Rotoren der bis zu ihrer Nabe etwa 166 Meter hohen Anlagen des Herstellers Enercon drehen. Rund 3.000 Haushalte kann jede Anlage bilanziell mit Strom versorgen – und bringt damit die Energiewende in den beiden Landkreisen deutlich voran.
„Es ist kein Staatsprojekt, kein Projekt von oben. Das Bürgerwindprojekt zeigt exemplarisch, wie durch Bürgerbeteiligung der Ausbau erneuerbarer Energien erfolgreich umgesetzt werden kann. Die frühe Einbindung der lokalen Bevölkerung hat entscheidend zu Vertrauen und Akzeptanz beigetragen", betont daher auch Hubert Aiwanger. Denn über die im Dezember 2023 gegründete Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG, einer gemeinsamen Gesellschaft der drei Gemeinden, werden sich die Bürgerinnen und Bürger als Kommanditisten direkt an den Windrädern beteiligen können.
Dadurch sind sie nicht nur reine Geldgeber, sondern werden zu Miteigentümern an den Windrädern und sind uneingeschränkt an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt. Zugleich erhalten sie umfangreiche Stimmrechte, beispielsweise in den jährlichen Gesellschafterversammlungen. Neben einer Kommandit-Beteiligung gibt es auch die Möglichkeit, über zwei regionale Bürgerenergiegenossenschaften Anteile zu erwerben. Bei einer Beteiligung über die Genossenschaften ist auch die Einlage kleinerer Beträge möglich.
„Dieses Modell sorgt dafür, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger vor Ort von den Windrädern profitieren werden", sagt Mindy Konwitschny, Bürgermeisterin von Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Sie erwartet den Start der Beteiligung in den Sommermonaten: „Derzeit werden noch die letzten dafür notwendigen Unterlagen erarbeitet. Ist das erledigt, wird es recht zügig gehen. Über den genauen Ablauf werden wir als Gemeinden unsere Bürgerinnen und Bürger zeitnah informieren", sagt sie.
Bevor nun endgültig die Windräder im Höhenkirchner Forst in die Höhe wachsen, wird es ohnehin noch einige Monate dauern. Zunächst stehen erst einmal die Erdarbeiten an, die das Baufeld vorbereiten. Die Arbeiten am Fundament starten voraussichtlich im September.
Baumfällarbeiten abgeschlossen
Mit den Waldarbeiten Ende Februar wird das Projekt nun auch im
Höhenkirchner Forst sichtbar. Sowohl an den späteren Standorten als
teilweise auch in Kurvenbereichen wurden für die Zuwegung Bäume
herausgenommen. Die drei Windräder werden aus dem deutschen Strommix ein
Vielfaches mehr Treibhausgas ausstoßende Energiequellen verdrängen, als
die gefällten Bäume gebunden hätten.
Erfolgreiche Teilnahme an EEG Ausschreibung
Mitte Dezember 2023 gab es für die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG einen Grund zum Feiern: Für die nächsten 20 Jahre kann nun endgültig mit einer Einspeisevergütung von mindestens 11 Cent pro Kilowattstunde gerechnet werden. Doch woher stammt der Wert und wie setzt er sich zusammen? Dafür muss man einen Blick in die komplexe Welt der deutschen EEG-Förderung werfen.Um allen Standorten in Deutschland eine faire Beteiligung an der EEG-Vergütung zu ermöglichen und um den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern, müssen sich die Betreiber von Onshore-Anlagen seit 2017 an einem Ausschreibungsverfahren beteiligen. Derzeit finden die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen vier Mal im Jahr statt. Dabei benennt die Bundesnetzagentur ein bestimmtes Ausschreibungsvolumen, das dem insgesamt möglichen Zubau an durch das EEG zu vergütender Leistung entspricht. Im November 2023 lag das Ausschreibungsvolumen bei 2.086.630 Kilowatt.
Nahezu jedes Onshore-Projekt, das eine Einspeisevergütung erhalten will, muss sich mit einem Gebotswert um die Vergütung bewerben. Dabei geben die Projektverantwortlichen an, wie viel Vergütung sie pro eingespeister Kilowattstunde erhalten wollen. Dieser ist durch die Bundesnetzagentur für 2023 auf maximal 7,35 ct/kWh gedeckelt. Übersteigt die Gesamtleistung aller eingereichten Angebote das ausgeschriebene Ausschreibungsvolumen, erhalten zunächst die günstigsten Gebote einen Zuschlag.
Das heißt im Klartext: Bewerben sich so viele Windenergieprojekte um die Vergütung, dass der Zubau etwa die im November 2023 ausgeschriebenen 2 Millionen Kilowatt übersteigen, dann haben alle Projekte das Nachsehen, die mit der maximal möglichen Vergütung von 7,35 ct/kWh ins Rennen gegangen sind. Wer hingegen z.B. nur 6 Cent pro Kilowattstunde erhalten möchte, ist dagegen relativ sicher mit dabei.
Da derzeit der Ausbau im Bereich der Windenergie etwas langsamer verläuft, war jedoch von einer Unterzeichnung auszugehen. Und tatsächlich: Bei der Ausschreibungsrunde im November 2023, an der sich auch das Windenergieprojekt im Höhenkirchner Forst beteiligte, wurden insgesamt 165 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.967.215 kW bezuschlagt. Darunter eben auch das Projekt der drei Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern, das mit einem Gebotswert von 7,29 ct/kWh ins Rennen ging.
Doch wie werden aus 7,29 Cent über 11 Cent? Das liegt an einem Korrekturfaktor, der Verzerrungen innerhalb Deutschlands ausgleichen soll. In Norddeutschland weht deutlich mehr Wind, das ist ein Fakt. Der etwas weniger kräftig wehende Wind im Süden Deutschlands kann dank einer verbesserten Technologie inzwischen aber auch sinnvoll genutzt werden. Dadurch ergibt sich die Chance, dass die norddeutschen Bundesländer nicht alleine den Ausbau der Windenergie stemmen müssen, sondern eine nachhaltige und klimaschonende Stromversorgung mittels Windenergie auch in Bayern und Baden-Württemberg sichergestellt werden kann.
Um die trotzdem noch vorhandenen, unterschiedlichen Stromerträge zwischen dem Norden und dem Süden auszugleichen, wird bei der Einspeisevergütung ein korrigierender Faktor eingebaut. Pro eingespeister Kilowattstunde erhält ein Windpark hinter dem Nordsee-Deich weniger Vergütung als das Windrad im Alpenvorland. So sind beide Projekte wirtschaftlich, obwohl der Ertrag im Süden geringer ausfällt als im Norden. Dank dieses Korrekturfaktors entsteht somit am Ende eine garantierte Einspeisevergütung von knapp über 11 Cent pro Kilowattstunde für die drei Windräder im Höhenkirchner Forst. Das schafft nun eine wirtschaftliche Sicherheit für die kommenden 20 Jahre.
Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG gegründet
Die drei Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern haben im Dezember 2023 eine Gesellschaft für das künftige Bürgerwindprojekt gegründet – die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG. Geschäftsführer ist Robert Sing vom gleichnamigen Ingenieurbüro, das auch die Planungen zum Projekt im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft durchgeführt hat.Das Besondere an dieser Gesellschaft ist, dass die Bürgerinnen und Bürger sich als Kommanditisten direkt an den Windrädern beteiligen können. Dadurch sind sie nicht nur reine Geldgeber, sondern werden zu Miteigentümern an den Windrädern, werden uneingeschränkt an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt und erhalten darüber hinaus umfangreiche Stimmrechte, beispielsweise in den jährlichen Gesellschafterversammlungen.
Aktuell liegt der Beteiligungs-Prospekt im Entwurf bei der BaFin. Die Abkürzung BaFin steht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Da eine Beteiligung an Windenergieanlagen eine Vermögensanlage ist, sind die Betreiber dazu verpflichtet, über die Art sowie die Vorteile und Risiken der Vermögensanlage in einem durch die Bundesanstalt geprüften Prospekt zu informieren.
„Wir gehen davon aus, dass wir bis zum Sommer einen von der BaFin genehmigten Beteiligungsprospekt vorliegen haben. Danach können wir die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger endlich starten", beschreibt Robert Sing den zeitlichen Verlauf.
Drei Windenergieanlagen genehmigt
Es ist ein historischer Moment auf dem Weg zur Klimaneutralität: Das Landratsamt München hat für die geplanten Windräder im Höhenkirchner Forst die Genehmigungen erteilt. Damit ist für die drei Kommunen Egmating, Oberpframmern und Höhenkirchen-Siegertsbrunn der nächste große Meilenstein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung gesetzt. Im Höhenkirchner Forst können sich in Zukunft drei Windkraftanlagen mit je 166 Metern Nabenhöhe, 160 Metern Rotordurchmesser und 5,56 Megawatt Leistung drehen. Bürgerbeteiligungen ist fest vorgesehen.Ende März hatte die ARGE Höhenkirchner Forst ihren Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landratsamt München als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht. Nun, rund ein halbes Jahr später, war es so weit: Heute Abend, am 4. Oktober 2023, nahmen eine Bevollmächtigte der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn die Genehmigungsbescheide für das Projekt persönlich entgegen.
„Ganz besonders freut mich an dem Projekt, dass es kommunal getragen ist", sagt Landrat Christoph Göbel. „Die Kommunen haben in eigener Verantwortung die Projektplanungen durchgeführt – ohne Fremdinvestor", so Göbel weiter. „Das bedeutet maximale Wertschöpfung für die Gemeinden vor Ort", betont auch sein Ebersberger Kollege Robert Niedergesäß. Die Landkreise Ebersberg und München haben die Gemeinden durch Mitgliedschaft in der ARGE bei der Risikoabschirmung unterstützt.
„Das Projekt ist kommunal angestoßen, kommunal getragen und wird unter kommunaler Beteiligung betrieben werden", erläutert Höhenkirchen-Siegertsbrunns Bürgermeisterin Mindy Konwitschny als Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Höhenkirchner Forst.
Obwohl mit der Genehmigung ein großer Meilenstein erreicht wurde, sei die Arbeit für die Kommunen keineswegs vorbei: „Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger unserer drei Gemeinden an den Windrädern beteiligen. Die Details hierfür auszuarbeiten, ist nun, nachdem die Genehmigungen erteilt sind, die nächste große Aufgabe für uns", so Konwitschny.
Bis sich die Anlagen drehen, wird aber nicht nur aus Gründen der Bürgerbeteiligung noch etwas Zeit vergehen: Die Lieferzeiten der Windenergieanlagen sind – nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen Nachfrage – zurzeit lang. Bei einem reibungslosen Verlauf der weiteren Planungen könnten sich Ende 2025 in jedem der beiden Forstgebiete drei Windräder drehen.
Die drei Bürgermeister*innen der ARGE Windenergie im Höhenkirchner Forst, v. l.: Andreas Lutz, Mindy Konwitschny, Inge Heiler, © Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Genehmigung eingereicht
Mit Unterzeichnung der Antragsunterlagen für die geplanten Windräder im Höhenkirchner Forst setzten die drei Kommunen Egmating, Oberpframmern und Höhenkirchen-Siegertsbrunn am Donnerstag (30. März) ein weiteres Zeichen für eine nachhaltige Energieversorgung.Ab jetzt obliegt die Frage, ob und wann sich in dem Wald zwischen den Gemeinden
drei Windräder drehen können, der Genehmigungsbehörde beim Landkreis München.
Es war ein kleiner historischer
Moment und ein riesiger Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität:
Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der drei Gemeinden unterschrieb
Höhenkirchen-Siegertsbrunns Bürgermeisterin Mindy Konwitschny den Antrag für
eine Genehmigung dreier Windräder nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG). Damit ist die Gemeinde die erste im Landkreis München, die diesen
Schritt zum Ausbau erneuerbarer Energien bisher gegangen ist.
Bereits seit 2019 planen die
drei beteiligten Gemeinden und die beiden Landkreise Ebersberg und München die
Errichtung von Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst. Viel Zeit, in der die
Gemeinden keineswegs untätig waren, sondern mit ihrem zuständigen Planer, dem
Ingenieurbüro Sing, sämtliche Gutachten und Untersuchungen erstellen ließen,
die für ein solches Genehmigungsverfahren notwendig sind.
Fachkundige Unterstützung im
Planungsprozess sowie bei der Information der Öffentlichkeit mit drei
Bürgerinformationsabenden zum geplanten Projekt leistete darüber hinaus auch
die Energieagentur der beiden Landkreise Ebersberg und München.
Dazu wurden die möglichen
Auswirkungen der drei Anlagen auf Mensch, Natur, Umwelt, Boden und Luft
genauestens kartiert und geprüft. Gleich mehrere Ordner füllen die
Antragsunterlagen inzwischen. „Wenn man sieht, wie umfangreich sämtliche
Details bereits im Vorfeld untersucht wurden, bin ich zuversichtlich, dass
unserem gemeinsamen Projekt eine Genehmigung erteilt wird", so Bürgermeisterin
Mindy Konwitschny.
Da die geplanten Standorte
allein auf Flur der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegen, ist für das Genehmigungsverfahren
die Immissionsschutzbehörde des Landkreises München zuständig. „Die Behörde
prüft die von uns vorgelegten Untersuchungen und Gutachten und bezieht die
Träger öffentlicher Belange mit ein. Dazu zählen beispielsweise die untere
Naturschutzbehörde oder die für Denkmalschutz zuständigen Ämter aber zum
Beispiel auch Naturschutzverbände", erklärte Mindy Konwitschny.
Wie lange das Verfahren dauern
wird, kann nicht sicher abgeschätzt werden. Im Idealfall könnte ein Baubeginn
Mitte 2025 möglich sein. „Vielleicht drehen sich bereits Ende 2025 alle drei
Windräder", sagte die Bürgermeisterin bei der Unterzeichnung der Unterlagen.
Obwohl mit dem Antrag ein großer
Meilenstein erreicht wurde, ist die Arbeit für die drei Gemeinden keineswegs
vorbei, so die Bürgermeisterin: „Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger unserer
drei Gemeinden an den Windrädern beteiligen. Die Details hierfür auszuarbeiten,
ist nun unsere Aufgabe für die kommenden Monate." Mit der Unterzeichnung haben die
drei Gemeinden rund um den Höhenkirchner Forst das benachbarte Projekt im
Hofoldinger Forst nur knapp überholt. Dort sollen die Antragsunterlagen noch im
April eingereicht werden.
Fotohinweis: Bei der
Unterzeichnung waren mit dabei: Hans Gröbmayr (früherer Klimaschutzmanager des
Landkreises Ebersberg), Andreas Lutz (Bürgermeister Oberpframmern), Mindy
Konwitschny (Bürgermeisterin Höhenkirchen-Siegertsbrunn), Inge Heiler
(Bürgermeisterin Egmating) und Franz Reicherzer (Klimaschutzinitiative 29++ des
Landratsamtes München) / Copyright: Claus Schunk
Visualisierungen
Werden Windenergieanlagen errichtet, erscheinen sie als ein neues Element in der Landschaft. Um diese Veränderung der Landschaft vorab zeigen, verstehen und diskutieren zu können, werden Visualisierungen erstellt. Dazu werden Abbildungen von Windrädern in Fotos der Landschaft eingesetzt (Fotomontage). Solche Visualisierungen sind aber nur dann eine Grundlage für eine objektive Meinungsbildung, wenn sie der geplanten Situation genau entsprechen, also „realitätsnah" sind.
Dazu müssen bestimmte Regeln befolgt werden:
- Die Fotoaufnahme soll dem natürlichen Sichtfeld des Menschen entsprechen, d. h. dem Blick mit dem bloßen Auge. Deswegen dürfen für die Aufnahmen keine Teleobjektive, die wie Ferngläser wirken, oder Weitwinkelobjektive verwendet werden, sondern nur sogenannte Normalobjektive.
- Die Windenergieanlagen sollen in ihrer genauen Lage und Größe, aber auch in Gestalt, Farbe usw. exakt so aussehen, wie sie später in der Realität sichtbar sein werden.
- Die Einpassung in das Foto muss sehr genau erfolgen. Bäume, Gebäude, selbst Leitungen oder einzelne Äste, die vor der Anlagen liegen, müssen deswegen aufwendig freigestellt werden.
- Die Wirkung von Wetter, Belichtung, Schatten auf dem Foto und der Windenergieanlage sollen aneinander angepasst werden.
Werden diese Regeln nicht befolgt, wirken die Windräder fremder, größer, womöglich bedrohlicher, als es tatsächlich der Fall wäre.
Die Professur für Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume der Technischen Universität München hat im Rahmen des Forschungsprojekts „Landschaftsdialog Windenergie Ebersberg" Visualisierungen erstellt.
Die Professur für Landschaftsarchitektur regionaler Freiräume der Technischen Universität München hat die Visualisierungen erstellt.
In die Fotos einmontiert wurden Bilder von Windenergieanlagen des größten, zur Zeit am Markt verfügbaren Typs. Dies wären Anlagen von Siemens Gamesa mit einer Nabenhöhe von 165 Metern, einem Rotordurchmesser von 170 Metern und einer Gesamthöhe von 250 Metern. Diese Anlagen sind so neu, dass es von ihnen noch keine echten Fotos gibt, sondern nur Zeichnungen und sogenannte Renderings. Damit sie aber so real wie möglich wirken, wurden hier echte Fotos eines kleineren Typs an die neuen Maße und Formen angepasst. Sollten Anlagen eines anderen Typs oder Herstellers (wie Enercon, Nordex, Vestas etc.) gebaut, werden sie sich nur im Detail unterscheiden, aber nicht in der landschaftlichen Wirkung.
Windmessung und Untersuchungen zum Artenschutz abgeschlossen
Windmessungen am Projektstandort wurden von Juni bis Dezember 2020 durchgeführt und mit den Ergebnissen der ganzjährigen Messung im Hofoldinger Forst abgeglichen. Diese Daten sowie weitere Langzeitdaten liefern die Basis für das Windertragsgutachten und die Wirtschaftlichkeitsanalyse.
Jedes Windenergieprojekt unterliegt strengen Anforderungen an Natur- und Artenschutz. Die dafür nötigen Untersuchungen, die die Grundlage für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bilden, wurden von März bis Oktober 2020 durchgeführt.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Höhenkirchner Forst gestartet
Drei kleine, fast unscheinbare Fahnen wehen seit Mitte März über dem Höhenkirchner Forst. Sie markieren die Standorte, an denen in einigen Jahren möglicherweise drei Windräder stehen könnten. Das Aufstellen dieser Fahnen ist Teil der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), die dieses Jahr durchgeführt wird.
Ein Windrad darf nur genehmigt und gebaut werden, wenn die Frage genau untersucht wurde, ob sich der Bau eines Windrades negativ auf Flora und Fauna rund um den Standort auswirkt und eine Gefährdung derer ausgeschlossen wurde.
Eine Antwort darauf gibt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, für die nun die Untersuchungen im Höhenkirchner Forst stattfinden. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller relevanten Tierarten am Boden und auch in der Luft im Raum um die geplanten Windräder. Während beim Straßenbau Kröten und andere auf der Erde lebende Tiere besonders relevant sind, sind es beim Bau von Windrädern neben Fledermäusen vor allem die kollisionsgefährdeten Vögel, wie beispielsweise der Rotmilan oder der Wespenbussard.
Die Bestandsaufnahme umfasst daher nicht nur die Suche nach Nist- und Brutplätzen (Horstsuche) und nach wertvollen Strukturen am Boden, sondern auch die Erfassung der Flugbewegungen von Großvögeln. Mittels zweier Hebebühnen beobachten Naturschutz-Gutachter das ganze Jahr über zu verschiedenen Zeiten die Bewegungen dieser Arten oberhalb der Baumwipfel. Um dabei die möglichen Standorte der drei geplanten Windräder genau im Blick zu haben, wurden diese mit jeweils einer Fahne markiert. Alle Untersuchungen sind mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt und der Regierung von Oberbayern abgestimmt.
Die Ergebnisse dieser Kartierungen bilden die Grundlage für die Ermittlung, welche Tierart auf welche Weise von der Errichtung eines Windrades betroffen wäre.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Höhenkirchner Forst in Auftrag gegeben
Nachdem Ende letzten Jahres der Standortsicherungsvertrag zwischen der ARGE Windenergie Höhenkirchner Forst und den Bayerischen Staatsforsten geschlossen werden konnte, läuft aktuell die Prüfung, ob die Errichtung von Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst wirtschaftlich machbar und ökologisch vertretbar ist, an.
Suche nach Vorkommen von Großvögeln und anderen Tieren
Neben der Wirtschaftlichkeit ist vor allem maßgeblich, ob ein Windenergieprojekt im Höhenkirchner Forst ökologisch vertretbar ist. Dies stellt nicht nur eine planungsrechtliche Voraussetzung dar, sondern liegt sämtlichen Mitgliedern der ARGE Windenergie Höhenkrichner Forst besonders am Herzen. Im März wird deshalb mit den naturschutzfachlichen Untersuchungen begonnen. Dafür wird es eine umfangreiche Felderhebung geben. Mit Hilfe zweier etwa 27 bis 35 Meter hoher Gerüsttürme soll eine Kartierung der Großvögel erfolgen. Horste und Fortpflanzungsstätten werden aufgesucht. Darüber hinaus wird auch nach Uhus, Eulen, der Haselmaus und anderen Tieren gesucht, die im fraglichen Gebiet beheimatet sein könnten.
Im Anschluss wird ein faunistisches Gutachten erstellt, die sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und ein landschaftspflegerischer Begleitplan entwickelt.
Erst wenn alle Ergebnisse vorliegen, werden die Mitglieder der ARGE Höhenkirchner Forst darüber entscheiden, ob es dort Windenergieanlagen in kommunaler Planungshoheit geben wird.
Planungen für Windstandorte bleiben in kommunaler Hand
Der Standortsicherungsvertrag zwischen den Mitgliedern der ARGE Windenergie im Höhenkirchner Forst und den Bayerischen Staatsforsten ist geschlossen. Damit behält die ARGE die kommunale Planungshoheit beim Thema Windenergie im Höhenkirchner Forst, stellt eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Planungsprozess sicher und verhindert Großinvestitionen von Dritten. Drei Jahre haben die Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern sowie die beiden Landkreise Ebersberg und München nun Zeit zu prüfen, ob die Errichtung von Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst wirtschaftlich machbar und ökologisch vertretbar ist. So lange soll es nach dem Willen der ARGE aber nicht dauern. Mit ersten Prüfungen wird Anfang März 2020 begonnen. Doch erst wenn alle Ergebnisse vorliegen, wollen die Beteiligten entscheiden, ob es Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst geben wird.Artenschutzrechtliche Prüfung und Windmessung
Mit Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr 2020 soll die sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beginnen. Sie untersucht potenzielle Standorte für Windenergieanlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Artenschutz. Grundlage für die Prüfung bildet das in Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes festgeschriebene Tötungsverbot.
Aufgrund des zweiten sehr nahen Windenergieprojekts im Hofoldinger Forst können bei der Windmessung Symbiose Effekte genutzt werden. Im Hofoldinger Forst wird seit Dezember 2019 über den Zeitraum eines Jahres belastbare Winddaten erhoben, die die Windverhältnisse im Jahresverlauf wiedergeben. Die Ergebnisse der Windmessung im Hofoldinger Forst können für die Gutachten des Projekts im Höhenkirchner Forst herangezogen werden, so dass im Höhenkirchner Forst die Messdauer von 12 Monate auf 6 Monate verkürzt werden kann. Die Windmessung im Höhenkirchner Forst startet voraussichtlich im Juni 2020. Das Gerät misst die Windgeschwindigkeiten in einem Bereich von 50 – 250 m über Grund. Die Messung erfolgt mittels eines LiDAR-Messgeräts vom Boden aus, ein Messmast in der Höhe eines Windrades ist nicht erforderlich. Auf Basis der gewonnenen Messdaten können fundierte Windertrags- und Wirtschaftlichkeitsgutachten erstellt werden, die über die ökonomische Sinnhaftigkeit und damit über die Weiterverfolgung des Vorhabens entscheiden werden.
Nur, wenn sowohl Windertragsgutachten als auch spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu dem Schluss kommen, dass Windenergie im Höhenkirchner Forst machbar ist, werden die ARGE-Mitglieder über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Ergebnisse werden für Ende 2020 erwartet.
Inhaltliche und finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Von Beginn an hatten sich die Mitglieder der ARGE zum Ziel gesetzt, ein mögliches Windenergie-Projekt unter intensiver Beteiligung und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger anzugehen. So sollen Bürgerinnen und Bürger über alle Projektstufen hinweg umfangreich und fair beteiligt werden – formell, informell und nicht zuletzt finanziell. Das Bekenntnis der ARGE-Mitglieder, ein mögliches Projekt im Höhenkirchner Forst als Bürger-Windenergieprojekt realisieren zu wollen, wurde nun auch im Standortsicherungsvertrag mit den Bayerischen Staatsforsten ausdrücklich festgehalten.
Gründung der ARGE Höhenkirchner Forst
Windenergie-Anlagen
sind weithin sichtbar, auch über die Gemeindegrenzen hinweg. Um ein
Windenergie-Projekt möglichst raumverträglich und unter Wahrung der
Interessen
der einheimischen Bevölkerung zu prüfen, haben sich die drei Gemeinden
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie die
Landkreise Ebersberg und München dazu entschlossen, das Projekt Windenergie im Höhenkirchner Forst in
interkommunaler Zusammenarbeit zu entwickeln. Aus diesem Grund haben sich die Beteiligten Ende 2019 zu
einer „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Höhenkirchner Forst" (ARGE)
zusammengeschlossen. Den Vorsitz der ARGE hat die Gemeinde
Höhenkirchen-Siegertsbrunn inne.
Die drei Nachbargemeinden
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie die beiden
Landkreise
München und Ebersberg möchten die Planungen zur Umsetzung von
Windenergieanlagen auch und insbesondere vor dem Hintergrund gemeinsam
vorantreiben, dass die Anlagenstandorte zwar rein auf Höhenkirchner Flur
liegen, aber dennoch deutliche Implikationen auf die beiden Gemeinden im
Nachbarlandkreis haben werden – sowohl in Bezug auf die Sichtbarkeit
durch die
Lage an der Landkreis-/Gemeindegrenze als auch durch die Begrenzung der
eigenen
Wind-Ausbaumöglichkeiten. In enger gemeinsamer Abstimmung sollen daher
neben standortbezogenen
Machbarkeitsuntersuchungen auch die weiteren Planungen und darüber
hinaus – im
Falle der Realisierung von Windenergieanlagen – auch die
gleichberechtigtefinanziellen Beteiligungsmöglichkeiten durch die
anliegenden Kommunen
und deren Bürgerinnen und Bürger verfolgt werden.
Ziel der ARGE ist es den Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das charakteristische Landschaftsbild sowie Flora und Fauna erhalten und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird.